Das Statistische Bundesamt definiert Drittmittel als:
Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden.
Es handelt sich also um Gelder, die Forscherinnen und Forschern beziehungsweise der Hochschule oder Forschungseinrichtung zusätzlich zu laufenden Haushalts- und Investitionsmitteln aus dem Hochschuletat von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Geldgeber können dabei zum Beispiel Unternehmen aus der Privatwirtschaft sein, aber auch Stiftungen oder staatliche Institutionen zur Forschungsförderung wie etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).
Typischerweise werden Drittmittel von Professor*innen beziehungsweise von Forschenden in der Postdoc-Phase eingeworben und über einen befristeten Zeitraum und gezielt für ein bestimmtes Forschungsprojekt gezahlt. Sie decken meist alle Kosten für ein Forschungsprojekt ab – von der eigenen Stelle und den Mitarbeitenden über Sachmittel, Reisen, Publikationen bis hin zur Organisation von Tagungen und Workshops.