Das interne Budget für Forschung und Innovation der Hochschule Kaiserslautern ist ein Fördertopf, der als Anschubfinanzierung für Drittmittelprojekte vorgesehen ist ggf. auch als Überbrückung zwischen zwei Projekten eingesetzt werden kann. Es soll insbesondere auch neu berufenen oder bisher weniger drittmittelaktiven Kolleginnen und Kollegen den Start in die angewandte Forschung ermöglichen. Ziele sind die Stärkung der Drittmittelfähigkeit und der Drittmittelaktivität der Hochschule sowie die damit verbundene Profilierung.
Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden. Jährlich stehen ca. 240.000 € zur Verfügung. Bei Projekten mit externen Partnern sollen die Mittel an der Hochschule eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind alle Professor*innen der Hochschule sowie promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen.
Die Antragsrunden werden jährlich im August hochschulintern ausgeschrieben. Anträge, die zu den unten aufgeführten Kriterien Stellung nehmen, sind beim Vizepräsidenten für Forschung und Transfer einzureichen. Der Forschungsausschuss spricht eine Empfehlung über die Priorisierung der eingegangenen Anträge aus. Anträge neuer Professorinnen und Professoren werden in besonderem Maße berücksichtigt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Nach Ende des Projektes, spätestens 18 Monate nach der Bewilligung, besteht eine Berichtspflicht über die Verwendung der Mittel und den Stand des Projektes. Neben dem formalen Bericht ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse (außer vertraulichen Daten) im Forschungsbericht der Hochschule oder als Kurzvideo erwünscht.
Alle wichtigen Punkte sind im auch zum Ausrucken im Leitfaden zum Budget für Forschung und Innovation zusammengefasst.
Budget für Forschung und Innovation | |
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Beantragung: | Aufruf erfolgt durch schrifliche Einladung |
Vergabegremium: | Forschungsausschuss der Hochschule Kaiserslautern |
Mittel / Jahr: | ca. 240.000 € |
Förderberechtige: | Alle Lehrenden sowie Postdocs |
Ansprechperson | Dr. Susanne Schohl (Referat Forschiung und Projektkoordination) |
Grundsätzlich förderungsfähig sind Vorhaben aus der angewandten Forschung und Entwicklung, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
Folgende Kriterien wirken sich zusätzlich positiv auf eine Bewilligung aus:
(Stand August 2020)