Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Standards guter wissenschaftlicher Praxis von der Satzung über die Handreichung und Ombudspersonen. Ansprechpersonen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten. Melden Sie sich bei diesen, falls sie weitere Informationen oder Erläuterung benötigen.
Ansprechperson:
Die Satzung „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ an der Hochschule Kaiserslautern wurde nach dem DFG-Kodex erarbeitet (Stand: 17.01.2021, Veröffentlichung: 31.01.2022) und im Hochschulanzeiger veröffentlicht.
Alle in Forschungsprojekten involvierte Personen sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer aktuell gültigen Version einzuhalten.
Standards guter wissenschaftlicher Praxis vom Kodex der DFG als Grundlage
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis aktuelle Version des Standards
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis durch Prävention (Handreichung) für Hochschulangehörige
Übergabeprotokoll zur Sicherung wissenschaftlicher Ergebnisse (Muster) PDF für Hochschulangehörige
Die Ombudspersonen werden durch den Forschungsausschuss der Hochschule Kaiserslautern vorgeschlagen und von dem Präsidenten als unabhängiges Gremium eingesetzt.
Unser Standard zu Publikationen wird im dazugehörigen Reiter behandelt.
Wann braucht es einen Ethikantrag, wo stellt man den?
Informationsseite der DFG https://www.dfg.de/FOERDERUNG/faq/lebenswissenschaften_faq/index.html