Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Durchführung wirtschaftlicher Projekte. Wirtschaftliche Projekte sind gekennzeichnet durch einen Leistungsaustausch und grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig. Sie werden im wirtschaftlichen Bereich der Hochschule abgewickelt, wobei die Trennungsrechnung eine Quersubvention verhindern soll.
Ansprechpersonen:
Wirtschaftliche Projekte sind durch einen Leistungsaustausch gekennzeichnet. Man unterscheidet Auftragsforschung, Dienstleistung/Beratung und Weiterbildung mit jeweils unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Die Bewertung, ob ein Projekt wirtschaftlich ist oder nicht erfolgt durch das Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung.
Setzen Sie sich mit dem Referat für Wirtschaft und Transfer in Verbindung, um ein Projekt vorzubereiten. Die Ansprechpersonen beraten, vermitteln und unterstützen an der Schnittstelle Hochschule - Wirtschaft. Ein Projekt muss frühzeitig bei der Verwaltung angezeigt werden, weil steuerrechtliche/beihilferechtliche Restriktionen zu beachten sind.
Steuerrechtliche Einordnung: Abrechnung komplett im wirtschaftlichen Teil; Vorsteuer abzugsberechtigt, Umsatzsteuer nur auf Dienstleistung und Gutachten aber nicht auf den Forschungsauftrag (im Gegensatz zum öffentlichen wo nicht Vorsteuer abzugsberechtigt, da kein Unternehmen)
Wirtschaftliche Projekte werden zu Vollkosten in Rechnung gestellt. Um Querfinanzierung auszuschließen, müssen wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Projekte getrennt werden (Trennungsrechnung). Das europäische Beihilferecht bildet den Rahmen zur Vermeidung wettbewerbsverfälschender Tätigkeiten. Bei der Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Projekte gibt es viele Fallstricke, weswegen diese in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Hochschule erfolgen muss. Zugrunde liegt der EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Vorlage zum Stundennachweis für Projektmitarbeitende
Sie finden hier ein ausführliche Definition von Drittmitteln.