Auf dieser Seite finden Sie Hilfestellungen für die Beantragung und Durchführung von Forschungs- und Transferprojekten mit einer Förderung aus öffentlichen Förderprogrammen.
Das Vorgehen bei öffentlich geförderten Projekten ist von wirtschaftlichen Projekten zu unterscheiden, die aufgrund einer rechltich anderen Einordnung ein anderes Vorgehen erfordern.
Es gibt unterschiedliche Impulse, aus denen heraus sich eine Antragstellung entwickeln kann:
Unabhängig davon, aus welchem Impuls heraus ein Antrag gestellt werden soll, sind einige Empfelungen, Prozessschritte und abzuarbeitenden Punkte identisch.
Beachten Sie bitte, dass es im Antragsprozess auch prinzipielle Unterschiede gibt, die sich je nach Mittelgeber unterscheiden. An den entsprechenden Stellen wird im Folgenden darauf eingegangen bzw. auf entsprechende Seiten verwiesen.
1. Nutzen Sie gerne die Erfahrung des Referats Forschung und Projektkoordination
Im Referat Forschung und Projektkoordination (Ref. F&P)gibt es Erfahrungen in Bezug auf Förderprogramme und Antragsverfahren. Setzen Sie sich frühzeitig bei geplanten Antragstellungen bei öffentlichen Mittelgebern mit dem Referat in Kontakt und kündigen Sie Ihr Vorhaben an.
2. Machen Sie sich vorab mit den Förderbedingungen und Richtlinien des Fördergebers vertraut.
In den Förderbedingungen stehen oft wichtige Informationen zu bspw.
Verwenden Sie grundsätzlich die aktuell gültigen Ausschreibungstexte und Vordrucke (abzurufen auf der Homepage des Fördergebers). Für die Nutzung der Vordrucke gilt grundsätzlich der Tag der Einreichung und nicht der der Erstellung des Forschungsantrages.
3. Wenn Sie Kooperationspartner benötigen kontaktieren Sie das Referat Wirtschaft und Transfer
In Bezug auf mögliche Kooperationspartner aus der Wirtschaft bietet das Referat Wirtschaft und Transfer (Ref. W&T) Unterstützung an und hilft e
Hier ist noch was zu tun
DFG Anträge (Sachbeihilfe) werden bspw. direkt durch die Antragstellerin/den Antragsteller über das ELAN Portal der DFG eingereicht, BMWK und BMBF Projekte dagegen durch die Hochschulleitung (abhängig vom Förderprogramm bspw. über Easy Online). Großgeräteanträge der DFG werden ebenfalls über den ELAN-Zugang der projektverantwortlichen Person eingereicht, bedürfen aber der Freigabe und der Unterschrift der Hochschulleitung. Das Ref. F&P ebenso wie das Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung (Dez. H) können Sie hierbei beraten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Fördergebern bzw. Projektträgern.
Für die Finanzplanung in öffentlich geförderten Projektanträgen erfahren Sie die Personalkosten beim Ref. F&P bzw. im Fall von namentlich bekanntem Personal beim Dezernat Personal. Je nach Drittmittelgeber gibt es unterschiedliche Vorgaben für die Kalkulation der Personalmittel.
Für die Vorbereitung von Anträgen im Programm HORIZON Europe wenden Sie sich bitte an Frau Jessica Weyer.
Falls Eigenmittel einzubringen sind, weil die Förderquote weniger als 100% beträgt, so ist die Erbringung dieses Eigenanteils im Vorfeld mit der Kanzlerin abzustimmen.
Falls das geplante Vorhaben Umbaumaßnahmen erfordert, so sind diese vor der Antragstellung mit dem Fachbereich und mit der Kanzlerin abzustimmen.
In einigen Förderprogrammen ist bereits bei der Antragstellung ein Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung mit den Projektpartner einzureichen (z.B. ZIM). Vorlagen können Sie im Ref. F&P anfragen. Abstimmungen mit den Kooperationspartnern begleitet die Justiziarin der Hochschule.
Beachten Sie bei der Ausarbeitung der Vorhabenbeschreibung und für die Einreichung alle Details in der Förderbekanntmachung. Beim Ausfüllen von Antragsformularen und der Einreichung bietet Ihnen das Ref. F&P Unterstützung an.
Bitte füllen Sie möglichst früh im Antragsprozess, spätestens mit der Einreichung eines Drittmittelantrages, das Formular Drittmittelanzeige aus, das beim Dez. H eingereicht wird.
Falls für die Einreichung eine Unterschrift der Hochschulleitung notwendig ist, sollten die Antragsunterlagen i.d.R. mind. drei Tage vor der Einreichungsfrist vollständig vorliegen und möglichst über das Ref. F&P bei der HSL eingereicht werden.
Zur Förderung Ihrer Forschung gibt es verschiedene Fördertöpfe. Sie finden eine Auflistung von Förderungsmöglichkeiten auf der Hochschulwebseite und können sich bei Fragen hierzu an die Ansprechpersonen auf der Seite melden. Wenn Sie auf der Suche nach Projektpartnern sind, können Sie sich an die Ansprechpersonen zur Vermittlung von Projektpartnern für Forschung und Technologietransfer wenden.
Unsere Forschungsaktivitäten an der Hochschule Kaiserslautern folgen einem gemeinsamen Leitbild.
Mit dem Forschungsrahmenprogramm HORIZON Europe fördert die EU über drei Säulen Maßnahmen zum Aufbau einer wissens- und innovationsgestützten Gesellschaft, einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie gleichzeitig einer nachhaltigen Entwicklung in Europa. Die Schwerpunkte der Förderung, die i. d. R. über Verbundforschung organisiert ist, werden in Arbeitsprogrammen veröffentlicht.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Koordinierungsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen kowi
Forschungsinformationsdienst der europäischen Gemeinschaft cordis
EU Büro des BMBF EUB
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. In Rheinland-Pfalz werden Fördermittel aus dem Programm für Strukturfondsinvestitionen eingesetzt.
Die zugrunde liegende Leitidee richtet sich auf ein nachhaltiges, qualitatives und umweltverträgliches Wachstum mit dem besonderen Schwerpunkt auf Klimaschutz und Energiewende.
Die Förderung erfolgt in der Regel über Ausschreibungen in den Fach- oder Rahmenprogrammen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit MWG fördert im Rahmen der Forschungsinitiative die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mwvlw fördert Projekte der wirtschaftsnahen Forschung.
Die Hochschule ermöglicht Forschung in verschiedenen Disziplinen durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und unterstützt Forschungs- und Transferaktivitäten durch geeignete Anreizsysteme und konkrete Beratung bei Forschungsanträgen.
Zur Unterstützung gibt es im Intranet eine [Checkliste zur Projektbeantragung](Checkliste zur Projektbeantragung) mit wichtigen Schritten und Servicestellen der Hochschule.
Vorlagen für die Erstellung von Finanz- und Arbeitsplänen folgen an dieser Stelle.
Möglichst früh im Antragsprozess, spätestens mit der Einreichung eines Drittmittelantrages, ist das Formular Drittmittelanzeige ausgefüllt beim Dezernat Haushalt und Allgemeine Verwaltung einzureichen.
Bei der Projektumsetzung öffentlich geförderter Projekte müssen Rahmenbedingungen zu Abarbeitung der eingereichten Arbeitsprogramme, Rechte und Pflichten von Wissenschaftler*innen, Herkunft von Daten, Datenspeicherung und -archivierung, Forschungsfreiheit, Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der Forschungsergebnisse beachtet werden. Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, die aktuelle Version der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Sie finden genauere Informationen im Leitfaden Anleitung zur Projektbeantragung und -durchführung an der Hochschule Kaiserslautern.
Wenn Sie für Ihr öffentlich gefördertes Projekt Personalmittel erhalten haben, können Sie die Personaleinstellung anstoßen.
Je nach Förderprogramm sind unterschiedliche Stundenzettel zu führen (siehe Bewilligungsbescheid zum Projekt). Hier finden eine Vorlage zum Stundennachweis für Projektmitarbeitende.
Sie finden Merkblätter und Leitfäden zu Drittmittelabruf im Intranet. Sachausgaben sind nach den Richtlinien der Beschaffung abzuwickeln. Mögliche Lieferanten sind im Campusboard aufgelistet. Reisen sind nach den Richtlinien der Dienstreisen abzuwickeln.
Die administrative Abwicklung öffentlich geförderter Projekte erfolgt durch die Drittmittelabteilung im Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung.
Die Hochschule Kaiserslautern hat es sich zum Ziel gesetzt, Open Access verstärkt zu unterstützen. Bei Publikationen ist i. d. R. besonders darauf zu achten, Autor*innen und Fördermittelgeber zu kennzeichnen. Sie finden genauere Informationen in der Checkliste zur Projektdurchführung.
Bei den Berichten sind i. d. R. Vorgaben zu Personenangaben und Archivierung zu beachten. Sie finden genauere Informationen im Leitfaden Anleitung zur Projektbeantragung und -durchführung an der Hochschule Kaiserslautern.
Für die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen können Sie sich an das Referat für Forschung und Projektkoordination wenden. Für die Zusammenarbeit finden Sie hier eine [Vorlage zur Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA)](/unterlagen forschung und transfer/handreichung_vereinbarungen_prof_unternehmen_2021_09_06.docx). Die Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Recht der Hochschule.
/ eher für wirtschaftliche Projekte oder studentische Projekte ?? /
Rechtliche Grundlage ist das Hochschulgesetz (HochSchG) vom 23. September 2020 §14 Forschung mit Mitteln Dritter
Sie finden hier ein ausführliche Definition von Drittmitteln. Drittmitteln werden nach Destatis wie folgt definiert.
Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereichen, Instituten) oder einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. Nicht zu den Drittmitteln zählen Mittel des Trägerlandes.
Der Stifterverband bietet einen Leitfaden zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit von Hochschulen. Wie wirtschaftliche Projekte an der Hochschule Kaiserslautern durchgeführt werden, finden Sie hier. Dabei handelt es sich nur um eine Empfehlung. Die Einordnung eines Projekts in den wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Bereich wird vom Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung vorgenommen.
Folgendes ist im Hochschulgesetz zu Personalmitteln angegeben:
§14 (5) Arbeiten aus Mitteln Dritter bezahlte Personen an Forschungsvorhaben hauptberuflich mit, welche in der Hochschule durchgeführt werden, sollen sie vorbehaltlich des Satzes 3 als Hochschulbedienstete im Arbeitsvertragsverhältnis eingestellt werden. Ihre Einstellung setzt voraus, dass sie von dem Hochschulmitglied, das das Vorhaben durchführt, vorgeschlagen wurden. Sofern dies mit den Bedingungen des Drittmittelgebers vereinbar ist, kann das Hochschulmitglied in begründeten Fällen die Arbeitsverträge abschließen; dabei soll es mindestens die im öffentlichen Dienst für vergleichbare Tätigkeiten üblichen Vergütungs- und Urlaubsregelungen vereinbaren.
Folgendes ist im Hochschulgesetz zu finanziellen Erträgen angegeben:
§14 (6) Finanzielle Erträge der Hochschule aus Forschungsvorhaben, die in der Hochschule durchgeführt werden, insbesondere aus Einnahmen, die der Hochschule als Entgelt für die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln und Einrichtungen zufließen, stehen der Hochschule für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung; dies gilt entsprechend für Erträge aus Wissens- und Technologietransfer und der Verwertung geistigen Eigentums.
Folgendes ist im Hochschulgesetz zur Drittmittelanzeige zu lesen:
§14 (3) Ein Forschungsvorhaben nach Absatz 1 ist dem Präsidium anzuzeigen. Die Annahme der Drittmittel bedarf der Genehmigung durch das Präsidium. Die Genehmigung zur Annahme umfasst zugleich die Zustimmung zur Inanspruchnahme der damit verbundenen Vorteile für die beteiligten Mitglieder der Hochschule.